Februar 2009
Sehr geehrter Kunde,
wir kennen uns bereits einige Zeit, aber Sie hören bislang selten von uns. Das möchten
wir jetzt ändern und Sie mit unserer monatlichen e-Post unterhalten und informieren:
Über unseren Business-Cartoon von Randy Glasbergen wird weltweit gelacht, jetzt können Sie mitlachen...
Innerhalb eines Monats bewegt sich in der Verpackungsbranche Einiges - wir informieren Sie über die interessantesten Themen und stellen Ihnen zusätzlich die innovativsten Produkte der Branche vor. Abrundend finden Sie in Ihrer Monatspost von verpackung24 jeweils ein "knackiges" Angebot.
Neues von verpackung24? Unsere letzte
Pressemitteilung: Klicken sie hier »
Gute Unterhaltung wünscht
Wolfgang Enzensberger
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Business Cartoon, Randy Glasbergen

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Sofortkalkulation für Folienprodukte
...ohne Wartezeit, direkt Angebotspreis erhalten...
Unser Folienkonfigurator ermöglicht die Kalkulation von Bestellung ab einer Folienmenge von 100 kg, bei einigen Artikeln auch darunter weiterlesen »
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Deutscher Markt für Kraftliner
Erwartungsgemäß ruhig ist die Papier- und Verpackungsbranche in das neue Geschäftjahr gestartet. In der KW 2 befanden sich noch zahlreiche Unternehmen in der verlängerten Betriebspause. Einige Aufträge für braunen Kraftliner waren noch im Dezember für Januar platziert worden, insgesamt zeigte sich der Auftragseingang jedoch noch wenig belebt. Aber auch die Erwartungen für die kommenden Wochen sind gedämpft.
Quelle: www.euwid-papier.de »
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Verpackungsverordnung:
DIHK-Register vor der Umsetzung
Online-Portal für Vollständigkeitserklärung freigeschaltet
Am 1. Oktober 2008 ist unter der Adresse www.ihk-ve-register.de das Internetportal für Vollständigkeitserklärungen ans Netz gegangen.
Zum Hintergrund: Am 22. Februar 2008 hat der Deutsche Bundestag der Neuregelung der Verpackungsverordnung zugestimmt. Einer der Kernpunkte der Novelle: Vertreiber von Verpackungen müssen die in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen in einer so genannten Vollständigkeitserklärung (VE) angeben. Das soll verhindern, dass Trittbrettfahrer ihre Verpackungsabfälle auf Kosten anderer entsorgen.
Im Mai 2009 müssen Hersteller zum ersten Mal eine Vollständigkeitserklärung über ihre Verkaufsverpackungen erstellen. Die Vollständigkeitserklärung dient als Nachweis über Menge, Material, Vertriebs- und Entsorgungswege der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Sie wird auf der Internetplattform des DIHK zusammen mit den Mengendaten der Systembetreiber dualer Systeme hinterlegt. Nur die Vollzugsbehörden, also die Umweltministerien der Länder, haben Zugriff auf alle Daten und können dadurch wirksam die Einhaltung der Verpackungsverordnung kontrollieren.
Hinterlegen müssen die Firmen die VE bei ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) – für die 2008 in Verkehr gebrachten Verpackungen erstmals zum 1. Mai 2009.
Quelle: www.umweltruf.de »
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